AGBs

Jay Models

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

§ 1 Allgemeines

Nachstehende Bedingungen werden Bestandteil aller Verträge, die zwischen Jay Models und ihren Auftraggebern abgeschlossen werden. Sie gelten insbesondere auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen

zwischen den Vertragsparteien, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen oder diese AGB durch neue AGB ersetzt werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine

Gültigkeit, es sei denn, dass Jay Models sich ausdrücklich und schriftlich mit diesen einverstanden erklärt hat.

§ 2 Leistungsumfang

1) Jay Models vermittelt ihrem Auftraggeber Models, Hostessen und Promotoren für Modeschauen, Werbeaufnahmen, Messebetreuung und ähnliche Veranstaltungs- und Promotionaktionen. Jay Models übernimmt

hierbei ausdrücklich die Vermittlung der Models, Hostessen und Promotoren und fungiert nicht als Veranstalter. Insoweit wird keine Haftung jeglicher Art für vertragliche Verpflichtungen oder gesetzliche

Haftungstatbestände übernommen.

2) Für die Richtigkeit der von den Models, Hostessen und Promotoren gemachten Angaben und den diesbezüglichen Inhalt ihrer Erklärung trägt das Model, die Hostess, der Promoter die alleinige Verantwortung.

Jay Models trägt keine Verpflichtung, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Gewährleistung für die von den Models, Hostessen und Promotoren angegebenen Eigenschaften wird ausdrücklich nicht

übernommen und erklärt.

3) Die Models, Hostessen und Promotoren werden durch Jay Models entsprechend den vertraglich festgesetzten Auftragsanforderungen ausgewählt und können soweit erforderlich auch kurzfristig, aus wichtigen

Gründen auch noch nach Veranstaltungsbeginn, ausgetauscht werden.

4) Zu den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die schriftlich im Vertrag aufgeführt sind. Neben- oder Sonderabreden sind ohne Schriftform unwirksam.

5) Alle der Durchführung des Auftrages erforderlichen und durch Jay Models angelieferten Gegenstände und Materialien stehen und bleiben im Eigentum von Jay Models und müssen unverzüglich nach Beendigung

der Veranstaltung an diese zurückgegeben werden. Hiervon ausgenommen sind etwaige Lebensmittel und Getränke. Soweit es zu Fehlmengen kommen sollte, werden diese nach Rückgabe und Prüfung der

restlichen Gegenstände in Höhe der Wiederbeschaffungspreise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, soweit diese auf Kommissionsbasis angeliefert wurden, können nur zurückgenommen werden,

soweit deren Behältnisse weder angebrochen, beschädigt und deren Inhalt nicht konsumiert wurde.

§ 3 Vertragsschluss

1) Die Angebote von Jay Models sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit Jay Models kommt erst zustande, soweit Jay Models durch ihren Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag erteilt wurde.

2) Soweit sich während des Einsatzes der Models, Hostessen und Promotoren herausstellen sollte, dass weitere, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen erforderlich werden, ist dies mit Jay Models schriftlich zu

vereinbaren. Die Models, Hostessen und Promotoren sind nicht dazu bevollmächtigt, Verträge im Namen von Jay Models abzuschließen, zu erweitern, inhaltlich zu ändern oder sonst wie im Namen von Jay Models

zu handeln.

3) Verträge kommen ausdrücklich nur zwischen dem Auftraggeber und Jay Models zustande; nicht zwischen dem Auftraggeber und den Models, Hostessen und Promotoren.

1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein direktes Vertragsverhältnis mit den durch Jay Models vermittelten Models, Hostessen und Promotoren einzugehen. Die Models, Hostessen und Promotoren dürfen

ausdrücklich nicht abgeworben, nicht aushilfsweise oder fest angestellt oder an Dritte vermittelt werden.

2) Dies gilt auch nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten.

3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 3.000,00 € pro Zuwiderhandlung und Person an Jay Models zu zahlen.

§ 5 Lieferzeit und Lieferverpflichtungen

1) Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind vorbehaltlich der Regelung in § 3 Abs. 2 verbindlich.

2) Jay Models wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des

Falles erforderlichen Sorgfalt nicht mit zumutbaren Mitteln abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung (auch durch Dritte), behördlichen Eingriffen, Verzögerung

in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Epidemien, Busunglück usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung hierdurch unmöglich wird.

§ 6 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rücktritt

1) Sollte zwischen dem Auftraggeber und Jay Models eine Anzahlung auf die Auftragssumme vereinbart worden sein, ohne dass bereits der genaue Veranstaltungstermin feststeht, ist die Anzahlung spätestens 7

Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

2) Der Betrag aus Rechnungen von Jay Models ist sofort fällig und ohne Skonto oder anderen Abzug nach Erhalt der Rechnung auf eines der angegebenen Konten von Jay Models zu zahlen.

3) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderungen des Auftraggebers.

4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

5) Bei Rücktritt oder Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung/Stornierung angefallenen Kosten zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser

Regelung unberührt.

§ 7 Beanstandungen

1) Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich, fernmündlich oder per E-Mail Jay Models oder der für das jeweilige Projekt benannten Projektleitung zur Kenntnis zu geben.

2) Bei Anlieferung von Waren hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen. Mängel an gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen von Jay Models muss der Auftraggeber unverzüglich gegenüber Jay Models

oder der zuständigen Projektleitung rügen. § 377 HGB gilt sinngemäß.

3) Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gemäß § 7 Abs. 1, 2 nicht oder nicht fristgerecht nach oder können Mängel der Leistung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während

oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Jay Models herleiten.

§ 8 Garantien

Sämtliche Erklärungen, die von Jay Models im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegeben werden (z.B. Leistungsbeschreibungen), enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie durch Jay Models.

Maßgeblich sind ausdrückliche, schriftliche Erklärungen von Jay Models über die Übernahme einer Garantie.

§ 9 Änderungen

Jede Art der Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Neben- oder Sonderabreden sind ohne Schriftform unwirksam.

§ 10 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Gerichtsstand der Sitz von Jay Models; München.

§ 11 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags als solchem unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen

Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen

wirtschaftlich am nächsten kommt.